Zeichnungsverbot in LFDE-Fonds für russische und belarussische Staatsangehörige
Angesichts der Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 833/2014 ist die Zeichnung von Anteilen aller der von LFDE – La Financière de l’Echiquier verwalteten Fonds, den russischen oder weißrussischen Staatsangehörigen, allen in Russland oder Weißrussland ansässigen natürlichen Personen, sowie allen in Russland oder Weißrussland ansässigen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen untersagt. Ausnahmen sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU und natürlichen Personen, die über eine vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat verfügen.